15. Kölner
Abfalltage 2006
Novelle der
AbfRRL – Weichenstellungen für Industrie, Kommunen und private Abfallwirtschaft
12./13. Dezember 2006
Maritim Hotel Köln
Mitwirkung
DGAW Deutsche
Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V., Berlin
Schirmherrschaft
Oberbürgermeister der Stadt Köln, Fritz
Schramma
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg
Initiatoren und Leiter
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang
Klett, Rechtsanwalt, Köhler & Klett
Rechtsanwälte, Köln
Dr. jur. Alexander Schink, Staatssekretär, Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, NRW
Dr.-Ing. Helmut Schnurer, Ministerialdirigent a.D., Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
Kirsten Gutke Verlag
Postfach 25 02 53 · D-50518 Köln
Tel.: 0221 / 93 20 720 · Fax: 0221 / 31 36 37
E-Mail: Gutke-Verlag@t-online.de
Anzeigenschaltung und Fachausstellung
Wir bieten Ihnen die
Möglichkeit, in der im Anschluss an den Fachkongress erscheinenden Druckschrift
eine Anzeige zu schalten sowie während der Tagung im Foyer des Maritim Hotels
auszustellen. Weitere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Sie bei Frau
M. Sarkardeh - Gutke Verlag - in unserem Veranstaltungsbüro.
Programm
Dienstag, 12. Dezember 2006
9.00
Begrüßung und Einführung durch die Initiatoren
RA Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Klett, Köln
Staatssekretär Dr. jur.
Alexander Schink, Düsseldorf
MinDirig. a.D. Dr.-Ing. Helmut Schnurer, Kasbach-Ohlenberg
Einleitung:
9.30 Novelle der AbfRRL und
thematische Strategie der EU für Abfallvermeidung und –recycling
Dr. Helmut Maurer, Generaldirektion Umwelt, Europäische Kommission, Brüssel
10.00 Bedeutung und Wirkung
der Novelle der AbfRRL für das deutsche Abfallrecht
Prof. Dr. Rüdiger Breuer, Bonn
10.30 Kaffeepause
Beginn der
Abfalleigenschaft:
11.00 Abgrenzung zwischen Nebenprodukt-Abfall
Dr. Christoph Sobotta, Kabinett der Generalanwältin Juliane
Kokott, Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
11.30 Abgrenzung zwischen gebrauchtem Produkt-Abfall
Dipl.-Kfm. Rolf Willeke, Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V., Düsseldorf
12.00 Diskussion
12.45 Mittagessen
14.00 Abgrenzung zu REACH
Eva-Maria Krüger, Europakoordinatorin der Remondis AG,
Lünen
14.30 Abgrenzung zu Bergrecht und Bodenschutzrecht
Prof. Dr. Walter Frenz, Lehr-
und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht an der RWTH Aachen
15.00 Diskussion
15.30 Kaffepause
Ende der Abfalleigenschaft:
16.00 Bei der stofflichen Verwertung am
Beispiel Papier
Thomas Reiche, Referatsleiter Altpapier, Verband der
Papierindustrie, Bonn
16.20 Bei der stofflichen Verwertung am
Beispiel mineralischer Baustoffe
Dr. Christel Wies, Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen,
Düsseldorf
16.40
Bei der Herstellung von Ersatzbrennstoffen und der energetischen
Verwertung
Dr. Martin Oerter, VDZ Verein
Deutscher Zementwerke e.V., Düsseldorf
Kriterien zur Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung:
17.00
Anforderungen aus deutscher Sicht an die Novelle der AbfRRL
MR Thomas Buch, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
17.30 Diskussion
18.30 Imbiss
20.00 Abendveranstaltung
Künftige Aufgabenverteilung
zwischen öffentlichen und privaten Entworgern:
9.00 Aus kommunaler Sicht
Alfred Krenn, Geschäftsführer Abfallwirtschaftsverband Leoben
9.20 Aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft
Peter Hoffmeyer, Vorstandsvorsitzender Nehlsen AG, Bremen, Präsident des BDE
Anforderungen an die Verwertung (BVT); Integration der
Richtlinien über gefährliche Abfälle und Altöle und Zulassungsrecht für
Anlagen:
9.40 Abfallbehandlung nach den Grundsätzen der IVU-Richtlinie
Siegfried Kalmbach, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Umweltbundessamt, Nationaler Experte für BREF „Abfallbehandlung“, Dessau
10.00 Energieeffizienzbetrachtungen bei Verwertungsanlagen
Peter Bollig, Geschäftsführer der Kreis Weseler Abfallgesellschaft, Kamp-Lidfort
10.30 Kaffeepause
11.00 Getrennthaltung und hochwertige Verwertung von Gewerbeabfällen
Dr. Holger Thärichen, BSR Berliner
Stadtreinigungsbetriebe
11.20 Auswirkungen für die deutsche Abfallwirtschaft
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl, Burgwedel
11.50 Änderung des
Zulassungsrechts für Abfalllentsorgungsanlagen
MinRat, MinDirig. a.D. Dr. Andreas Wasielewski, Ministerium für Umwelt und ländliche Räume, Kiel
12.20 Diskussion
13.00 Mittagspause
Pro und Contra Abfallwirtschaftspläne
und Vermeidungsprogramme sowie Novelle der EG-AbfVerbrV:
14.00
Pro
Holger Alwast, Prognos AG, Berlin
14.20 Contra
Ltd. RegBauDir Jürgen Hachen, Bezirksregierung
14.40 Kaffeepause
15.10
Neue Anforderungen bei der Abfallverbringung
Tilmann Baehr, Umweltbehörde
der Freien und Hansestadt Hamburg
Ausblich auf die weitere Entwicklung der abfallrechtlichen
Rahmenbedingungen:
15.40 Auswirkungen der Novelle der AbfRRL auf Deutscland
MinDirektor Dr. Helge Wendenburg, Abteilungsleiter
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
16.10 Diskussion
16.45 Schlussworte
Einführung
Die
Abfall-Rahmen-Richtlinie, das europäische Grundgesetz für das Abfallrecht, wird
nach etwa 30 Jahren wesentlich überarbeitet. Anlass dazu haben unter anderem
verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu Abgrenzungsfragen
zwischen Abfall und Nichtabfall bzw. Nebenprodukt sowie zwischen Abfall zur
Verwertung und Abfall zur Beseitigung gegeben. Dabei haben diese
Entscheidungen, mit denen das Gericht jeweils Kriterien zur Beantwortung dieser
Abgrenzungsfragen entwickelt hat, in der Praxis zum Teil kontroverse Reaktionen
erfahren.
Es
sollen mit der Novelle zugleich weitere Ziele verfolgt, ein Umweltziel in die
Richtlinie aufgenommen, Mindestanforderungen für bestimmte
Abfallbewirtschaftungsverfahren definiert und Anforderungen für die Einführung
des Endes der Abfalleigenschaft bestimmt werden.
Die
15. Kölner Abfalltage werden diese Veränderungen thematisieren und
herausarbeiten, welche Weichenstellungen sich für die Industrie, für die
Kommunen und die private Abfallwirtschaft ergeben. Ein Vertreter der Generaldirektion
Umwelt der Europäischen Kommission wird hierzu zunächst über die thematische
Strategie der EU für Abfallvermeidung und -recycling berichten und zusätzlich
wird aus deutscher Sicht die Bedeutung und Wirkung der AbfRRL für das deutsche
Abfallrecht analysiert. Der erste Tag der zweitägigen Veranstaltung wird sich
im weiteren Verlauf mit den Abgrenzungsfragen auf der Grundlage der
novellierten Vorschriften der AbfRRL befassen:
In
einem ersten Schritt werden die Themen Beginn der Abfalleigenschaft und Abgrenzungsfragen
zwischen Abfall und (Neben-)Produkten behandelt werden. Hierzu werden u.a. ein
Vertreter der Generalanwaltschaft beim Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften sowie ein Vertreter des dafür maßgeblichen deutschen
Fachverbandes referieren. Weitere Fragen wie z.B., ob und inwieweit
Anforderungen aus den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen für die
Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von chemischen Stoffen für Abfälle
Bedeutung haben, wie Abfall- und Bergrecht bzw. Abfall- und Bodenschutzrecht
voneinander abzugrenzen sind, werden erörtert werden.
Der zweite Teil des ersten Tages befasst sich mit dem Ende der Abfalleigenschaft. Es werden die Aufbereitung von Abfällen, die stoffliche Verwertung, die Herstellung von Ersatzbrennstoffen sowie die energetische Verwertung von Abfall erörtert werden.
In einem dritten Abschnitt werden Kriterien zur Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung entwickelt so zusagen als Anforderungen aus deutscher Sicht an die Novelle der AbfRRL.
Schwerpunkte des zweiten Tages der Veranstaltung werden die strukturellen Anforderungen für das neue Abfallrecht auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene sowie die künftige Aufgabenverteilung zwischen öffentlichen und privaten Entsorgern sein. Zu diesen Themen werden sowohl Überlegungen aus der Sicht kommunaler Entsorger als auch aus der privaten Entsorgungswirtschaft vorgetragen werden.
Es werden nicht nur die das Abfallrecht prägenden Begriffsbestimmungen, Abgrenzungsfragen, sondern auch in einem weiteren Abschnitt die Anforderungen an die Verwertung im Sinne des Standes der Technik im Vergleich mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben „best available technology“ oder „beste verfügbare Technik“ dargestellt.
Weitere Themen der 15. Kölner Abfalltage sind:
• IVU-Grundsätze und deren Integration in Recycling-Verfahren,
• Energieeffizienzbetrachtungen bei Verwertungsanlagen,
• die Integration der Richtlinien über gefährliche Abfälle und Altölbeseitigung in die AbfRRL,
• das Zulassungsrecht für Abfallentsorgungsanlagen,
• Pro und Contra von Abfallwirtschaftsplänen,
• Vermeidungsprogramme aus Sicht der deutschen Abfallwirtschaft und
• die Novelle der EG-Abfallverbringungsverordnung.
Zudem
wird die Frage erörtert werden, ob die Errungenschaften der bisherigen Richtlinienbestimmungen
und deren Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten bei der
Novellierung der AbfRRL ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.
Am
Schluss steht ein Ausblick auf die weitere Entwicklung der abfallrechtlichen
Rahmenbedingungen, insbesondere mit den entstehenden Auswirkungen auf die
Bundesrepublik Deutschland.
Für die Veranstaltung konnten wiederum erfahrene Referentinnen und Referenten gewonnen werden.
Die Organisation liegt in den Händen von Frau Kirsten Gutke und ihren Mitarbeitern, die es hinsichtlich der Betreuung der Teilnehmer während der Veranstaltungen in den vielen vorausgegangenen Kölner Abfalltagen an Nichts haben fehlen lassen. Die fachliche Gestaltung und Leitung des Kongresses obliegt – wie in der Vergangenheit – den Initiatoren.
Programm
Alle Angaben, die in
diesem Programm enthalten sind, entsprechen dem Stand der Drucklegung
(7.09.2006). Änderungen aus besonderem Anlass bleiben vorbehalten.
Anmeldung
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den vorbereiteten
Anmeldeabschnitt oder schreiben Sie unter Angabe des Unternehmens / der Behörde
und Ihres Namens an den Gutke Verlag. Ihnen wird umgehend eine
Teilnahmebestätigung mit Rechnung zugeschickt. Mit Zugang der Rechnung wird die
Zahlung des Teilnahmepreises fällig. Die Anmeldung ist bindend. Im
Verhinderungsfall werden Vertreter des gleichen Unternehmens / der gleichen
Behörde als Teilnehmer akzeptiert. Bei Stornierung der Anmeldung kann der
Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5% des Teilnahmepreises
verlangen. Bei Stornierung, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn
erfolgt, bleibt der volle Teilnahmepreis fällig.
Teilnahmepreis € 750,-
zzgl. 16% MwSt.
(für
Behördenmitarbeiter € 475,- zzgl. 16% MwSt.)
Leistungen
-
Teilnahme am
Fachkongress am 12. und 13. Dezember 2006
-
Kaffee und
Gebäck in den Pausen
-
Tagungsunterlagen
sowie Druckschrift zu einem späteren Zeitpunkt (nach redaktioneller Bearbeitung
der Beiträge und Diskussionen)
-
Mittagessen am
12. und 13. Dezember 2006
-
Imbiss und
Abendprogramm am 12. Dezember 2006
Zimmerreservierung
Der K. Gutke
Verlag hat im Hotel Maritim eine begrenzte Anzahl von Zimmern zu
Sonderkonditionen reserviert. Bitte nehmen Sie die Buchung bis zum 27. November
2006 beim Maritim Hotel, Heumarkt 20, 50667 Köln (Tel.: 0221/20270) unter dem
Stichwort „Gutke Verlag/Kölner Abfalltage“ selbst vor. Die Preise (EZ ~133,– €,
DZ ~160,– €) schließen das Frühstücksbuffet im Hotel mit ein.
Zahlungsmodalitäten
Überweisung des Teilnahmepreises
auf eines der in der Rechnung aufgeführten Konten oder durch Scheck an den Veranstalter
unter Angabe der Rechnungsnummer.
Veranstalter
Kirsten Gutke Verlag
Postfach 250253 ·
D-50518 Köln
Tel.: 0221 / 93 20
720 · Fax:
0221 / 31 36 37
E-Mail: Gutke-Verlag@t-online.de
"..................................................................................
Anmeldung
An den
K. Gutke Verlag
Postfach 250253
D - 50518 Köln
Fax: 0221 / 31 36 37
15. Kölner Abfalltage, 12.- 13. Dezember 2006
Fachkongress zum Thema
„Novelle der AbfRRL – Weichenstellungen für Industrie,
Kommunen und private Abfallwirtschaft“
Wir melden ......Person(en) zu den 15. Kölner Abfalltagen in Köln an (12.- 13. Dezember 2006).
q Der Teilnahmepreis beträgt pro Person € 750,-- zzgl. 16%
MwSt.
q Der Teilnahmepreis für Behördenmitarbeiter beträgt pro Person € 475,-- zzgl. 16% MwSt.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich Ihre Teilnahmebedingungen an.
Bitte übersenden Sie die Teilnahmebestätigung mit der Rechnung an meine unten angegebene Adresse.
q Wir beteiligen uns mit ___ m2 an der begleitenden Ausstellung im Foyer des Hotels Maritim
(€ 140,-- /m² zzgl. 16% MwSt).
q Wir möchten eine Anzeige in der im Anschluss an diesen Fachkongress erscheinenden Druckschrift reservieren (DIN A5 - halbseitig € 320,--, ganzseitig € 620,--, jeweils zzgl. 16% MwSt).
Name(n)/Vorname(n)...................................................................................................
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Abtlg.............................................................................................................................
Position.........................................................................................................................
Firma............................................................................................................................
Straße/Postfach.............................................................................................................
PLZ/Ort........................................................................................................................
Tel./Fax........................................................................................................................
E-Mail...........................................................................................................................
Datum/Unterschrift.......................................................................................................
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